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Was ist Kindertagespflege?

Definition

Seit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz (KiföG 2008) ist die Kindertagespflege eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Die Kindertagespflege dient wie eine Kindertageseinrichtung dem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.

Qualifizierte Tagesmütter/-väter sowie qualifizierte Kinderfrauen/-Betreuer (Kindertagespflegepersonen) können daher vom öffentlichen Jugendhilfeträger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab ihrem vollendeten ersten Lebensjahr gefördert werden.

Die qualifizierte Kindertagespflegeperson fördert die Entwicklung von Kindern im familiären Rahmen sehr individuell und flexibel. Gerade für Eltern mit Kindern unter drei Jahren ist die Kindertagespflege mit fester Bezugsperson und alltagsnahen Lern- und Bildungsmöglichkeiten im familiären Rahmen interessant.

Häufig werden auch Randzeiten als Ergänzung zur institutionellen Betreuung vor oder nach der Schule bzw. Kindertagestätte für ältere Kinder nachgefragt. Auch diese Betreuungsleistungen werden öffentlich gefördert, wenn die regulären Öffnungszeiten von Schule oder Kita, beispielsweise bei Schichtarbeit, nicht ausreichen, um Familie und Beruf zu vereinbaren.

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Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung