Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

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Informationen zur privaten Kinderbetreuung

In der Kindertagespflege gelten seit 10.09.2009 feststehende Betreuungskosten, die sogenannten Tagespflegesätze. Eltern haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten, der anteilig von Land und Regionalberband gezahlt wird. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass es die Eltern die Betreuung benötigen, weil sie in Erwerbstätigkeit, in Ausbildung oder in Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind. In besonders begründeten Fällen, kann die Betreuung des Kindes auch in Konfliktsituationen der Eltern als notwendig erachtet werden.

Bei geringem Einkommen der Eltern besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme des Elternanteils durch das Jugendamt.

Im Regionalverband Saarbrücken nimmt das Jugendamt Ihren Antrag entgegen. Der Antrag besteht aus dem abgeschlossenen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson und den Anlagen 1 + 2 / 2.1


Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

Jugendamt Saarbrücken

Sachgebiet 51.1 - Kindertagesbetreuung
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken

Besuchszeiten:
Montag geschlossen
Di 10:00 - 12:00 Uhr
Mi und Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Do 13:30 - 17:30 Uhr


Betreuungsvertrag "Kindertagespflege im Saarland"

Ab Januar 2010 gelten einheitlich für den Regionalverband Saarbrücken neue Betreuungsverträge. Sie können sich diese Betreuungsverträge nachfolgend herunterladen.

Kindertagespflegepersonen sollen zukünftig diese Verträge mit den Eltern gemeinsam ausfüllen und - mit Unterschrift und den Anlagen - zur Überprüfung an das Jugendamt schicken. Das Jugendamt sendet den Vertrag nach erfolgter Überprüfung mit Bescheid an die Betreuungsperson zurück.



Ansprechpartnerinnen der Kindertagespflegestelle

Birgit Dotschkail
Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506-5262
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: birgit.dotschkail(at)rvsbr.de
zuständig für: Saarbrücken Mitte, Saarbrücken Halberg, Kleinblittersdorf
Ursula Hoffmann-Nitsche
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506 - 5113
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: ursula.hoffmann-nitsche(at)rvsbr.de
zuständig für: Dudweiler, Scheidt, Jägersfreude, Herrensohr, Sulzbach, Bildstock, Friedrichsthal, Quierschied
Waltraud Huber
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506 - 5114
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: waltraud.huber(at)rvsbr.de
zuständig für: Saarbrücken West, Gersweiler, Burbach, Altenkessel, Klarenthal, Völklingen, Großrosseln, Püttlingen, Köllerbach, Heusweiler, Riegelsberg

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Freitag:  08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:                               13:30 - 17:30 Uhr


Informationen zum Herunterladen

Das Team der Kinderbetreuungsbörse hat für Sie zu den unterschiedlichen Betreuungsarten detaillierte Informationen bezüglich Finanzierung, steuerliche Absetzbarkeit, Arbeits- und Versicherungsrecht zusammengetragen.



Änderung der Tagespflegesätze

Seit 11.09.2009 ist eine neue Verordnung zur Kindertagespflege in Kraft getreten.

Hieraus ergeben sich zahlreiche Änderungen sowohl für Kindertagespflegepersonen als auch für Eltern.

Insbesondere haben sich die Tagespflegesätze sowie die entsprechenden Elternbeiträge geändert.

Hier können sie sich die Tabelle mit den aktuellen Tagespflegesätzen herunterladen.


Wenn ein Betreuungsverhältnis zustande kommt,

ist es wichtig, mit der Betreuungsperson genaue Absprachen über Ihre Vorstellungen zur Betreuung Ihres Kindes zu treffen und alle wichtigen Informationen an die Betreuungsperson weiterzugeben. Je konkreter diese Absprachen sind, desto eher lassen sich Missverständnisse vermeiden und desto souveräner kann die Betreuungsperson in einer Ausnahmesituation reagieren.

Um Ihnen diese Absprachen zu erleichtern stellt Ihnen das Team der Kinderbetreuungsbörse eine Checkliste sowie ein Formular zur Erfassung der wichtigsten Angaben zum Kind zur Verfügung.



Anmeldung Minijobzentrale

Kinderfrau / Betreuer, Babysitterin und Babysitter sind versicherungspflichtig. Deshalb müssen sowohl Ihre Kinderfrau / Ihr Betreuer, als auch Ihre Babysitterin / Ihr Babysitter bei der Minijobzentrale angemeldet werden.

Sie können

  • hier den Haushaltsscheck als PDF ausdrucken, oder
  • hier den Haushaltsscheck direkt bei der Minijobzentrale online ausfüllen.

wichtige Links

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat in seinem Handbuch Kindertagespflege viele Tipps und Informationen für Eltern zum Thema private Kinderbetreuung zusammengefasst.



Ein Projekt des Berufsfortbildungswerks - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

 
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