Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

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Informationen zur privaten Kinderbetreuung

In der Kindertagespflege gelten seit 10.09.2009 feststehende Betreuungskosten, die sogenannten Tagespflegesätze. Eltern haben einkommensunabhängig Anspruch auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten, der anteilig von Land und Regionalverband gezahlt wird. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die Eltern die Betreuung benötigen, weil sie

  • in Erwerbstätigkeit
  • in Ausbildung/Studium oder
  • in Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind.

In besonders begründeten Fällen kann die Betreuung des Kindes auch in Konfliktsituationen der Eltern als notwendig erachtet werden.

Bei geringem Einkommen der Eltern besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme des Elternanteils durch das Jugendamt.

Im Regionalverband Saarbrücken nimmt das Jugendamt Ihren Antrag entgegen. Der Antrag besteht aus dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson und den Anlagen 1 + 2 / 2.1.

Den Betreuungsvertrag können Sie hier herunterladen bzw. ausdrucken.


Tagespflegesätze für Kindertagespflegepersonen

Wenn Sie vom Jugendamt den Ihnen zustehenden Zuschuss zu den Betreuungskosten in Anspruch nehmen, gelten festgelegte Tagespflegesätze für die Berechnung des Elternanteils. Diese können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Aktuelle Tagespflegesätze

Diese Tagespflegesätze gelten für alle Kindertagespflegepersonen, also sowohl für Tagesmütter/-väter als auch für Kinderfrauen/Betreuer.


Jugendämter des Saarlandes

Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Informationen zur privaten Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege auf den Regionalverband Saarbrücken beziehen und folglich nur für Eltern und Betreuungspersonen aus dieser Region gelten.

Falls Sie aus einem anderen Landreis des Saarlandes sind, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über alle Rahmenbedingungen informieren.

Die Kontaktdaten der Jugendämter finden Sie in der rechten Spalte.


Informationen zum Herunterladen

Das Team der Kinderbetreuungsbörse hat für Sie zu den unterschiedlichen Betreuungsarten detaillierte Informationen bezüglich Finanzierung, steuerliche Absetzbarkeit, Arbeits- und Versicherungsrecht zusammengetragen.



Wenn ein Betreuungsverhältnis zustande kommt,

ist es wichtig, mit der Betreuungsperson genaue Absprachen über Ihre Vorstellungen zur Betreuung Ihres Kindes zu treffen und alle wichtigen Informationen an die Betreuungsperson weiterzugeben. Je konkreter diese Absprachen sind, desto eher lassen sich Missverständnisse vermeiden und desto souveräner kann die Betreuungsperson in einer Ausnahmesituation reagieren.

Um Ihnen diese Absprachen zu erleichtern stellt Ihnen das Team der Kinderbetreuungsbörse eine Checkliste sowie ein Formular zur Erfassung der wichtigsten Angaben zum Kind zur Verfügung.



Referenzbogen Betreuungspersonen

Sie haben die Möglichkeit, die Arbeit der Betreuungsperson zu bewerten bzw. ein Feedback zu geben. Ihre Bewertung kann anonym als Referenz im Internetprofil der Betreuungsperson eingefügt werden. Ihre Rückmeldungen sind sowohl für uns als auch für die betreffende Betreuungsperson und für interessierte Eltern von Bedeutung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:



Anmeldung Minijobzentrale

Kinderfrauen/Betreuer und BabysitterInnen sind versicherungspflichtig und müssen deshalb bei der Minijobzentrale angemeldet werden.

Sie können

  • hier den Haushaltsscheck als PDF ausdrucken, oder
  • hier den Haushaltsscheck direkt bei der Minijobzentrale online ausfüllen.

Wichtige Links

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat in seinem Handbuch Kindertagespflege viele Tipps und Informationen für Eltern und Betreuungspersonen zum Thema private Kinderbetreuung zusammengefasst.


Ansprechpartnerinnen im Jugendamt des RV - Abteilung Kindertagespflege

Birgit Dotschkail
Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506-5262
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: birgit.dotschkail(at)rvsbr.de
zuständig für: Saarbrücken Mitte, Saarbrücken Halberg, Kleinblittersdorf
Ursula Hoffmann-Nitsche
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506 - 5113
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: ursula.hoffmann-nitsche(at)rvsbr.de
zuständig für: Dudweiler, Scheidt, Jägersfreude, Herrensohr, Sulzbach, Bildstock, Friedrichsthal, Quierschied
Waltraud Huber
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506 - 5114
Telefax: 0681 / 506-5198
E-Mail: waltraud.huber(at)rvsbr.de
zuständig für: Saarbrücken West, Gersweiler, Burbach, Altenkessel, Klarenthal, Völklingen, Großrosseln, Püttlingen, Köllerbach, Heusweiler, Riegelsberg

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Freitag:  08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr


Weitere Jugendämter des Saarlandes

Jugendamt des Saarpfalz-Kreises
Landratsamt
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841/104-0
Telefax: 06841/104-200
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Landratsamt
Bahnhofstr. 44
66663 Merzig
Telefon: 06861/80-0
Telefax: 06861/80-335
Kreisjugendamt Neunkirchen
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Telefon: 06824/906-00
Telefax: 06824/906/288
Kreisjugendamt Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Str. 6
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-0
Telefax: 06831/444-218
Kreisjugendamt St. Wendel
Landratsamt
Mommstr. 25
66606 St. Wendel
Telefon: 06851/801-0
Telefax: 06851/801-440


Ein Projekt des Berufsfortbildungswerks - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)