Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

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Informationen zur Betreuung in Kindertagesstätten

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung soll weiter beschleunigt werden. Darin sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Die Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken ist Meldebörse für die freien Plätze in den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie können unter der Rubrik Betreuungsangebote alle derzeit gemeldeten freien Plätze in Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken regional ersehen.

Hier haben sie auch die Möglichkeit, zu allen bei uns gemeldeten Kindertagesstätten, sowohl die Kontaktdaten, als auch ein detailliertes Profil der Einrichtungen einzusehen. 


Kosten und Kostenerstattung

Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind.

Sofern Personensorgeberechtigte nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden.
Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass Ihr Kind die Einrichtung über Mittag besucht und am Mittagessen teilnimmt, kann das Essensgeld abzüglich 1 € Eigenbeteiligung übernommen werden.


Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

Jugendamt Saarbrücken

Sachgebiet 51.33 - Kindertagesbetreuung
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken

Besuchszeiten:
Montag geschlossen
Di, Mi und Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Do 13:30 - 17:30 Uhr

Während der Besuchszeiten können telefonische Anfragen leider nicht beantwortet werden. Außerhalb der Besuchszeiten ist keine Antragstellung möglich, da wir in dieser Zeit Ihre Anträge bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Hier können Sie sich das Informationsblatt Kindertagesbetreuung vom Jugendamt des Regionalverbandes herunterladen.


Ansprechpartner für Sie sind:

A - Bo

Frau Schmitt

Zi. 039

0681 / 506-5184

Br- E

Frau Meyer

Zi. 037

0681 / 506-5135

F - Hor

Herr Ulzheimer

Zi. 038

0681 / 506-5185

Hos - Kr

Frau Steinlein

Zi. 045

0681 / 506-5181

Ks - Mr

Frau Gusenburger

Zi. 040

0681 / 506-5187

Mu -P

Frau Weiser

Zi. 041

0681 / 506-5186

Q - Sas

Frau Wieth (Mo+Di)

Zi. 043

0681 / 506-5172

Sat - Ten

Frau Chmielewski

Zi. 046

0681 / 506-5188

Teo - Z

Herr Peters

Zi. 042

0681 / 506-5189


Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?
  • Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag und Höhe des Beitrages)
  • Einkommensnachweise: Verdienstbescheinigungen möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen
  • Einkommensteuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
  • Bescheid über Leistungen der Arbeitsverwaltung (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Unterhaltsgeld, Kinderbetreuungskosten, Existenzgründerzuschuss)
  • Bescheid über Sozialhilfe
  • Rentenbescheid
  • BAföG-Bescheid, BAB-Bescheid
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über Krankengeld
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten)
  • Nachweis über Hauslasten (Jahreskontoauszug der Bank, Schornsteinfeger, Wasser-/Abwasserbescheid, Wohngebäudeversicherung, Straßenreinigung, Müllgebühren, Grundsteuerbescheid)
  • Nachweise über Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rente, BU)
  • Nachweise über Gewerkschaftsbeiträge
  • Nachweise über Darlehen und sonstigen Schuldverpflichtungen
  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid über Kinderzuschlag
  • Kopie des Passes/der Heiratsurkunde/der Geburtsurkunde/Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die Maßnahme/Arbeitsvertrag(Arbeitssuchendbescheinigung/Eingliederungsvereinbarung/Immatrikulationsbescheinigung

Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.



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