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Informationen zur Betreuung in Kindertagesstätten
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung soll weiter beschleunigt werden. Darin sind sich Bund, Länder und Kommunen einig. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Die Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken ist Meldebörse für die freien Plätze in den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie können unter der Rubrik Betreuungsangebote alle derzeit gemeldeten freien Plätze in Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Saarbrücken regional ersehen.
Hier haben sie auch die Möglichkeit, zu allen bei uns gemeldeten Kindertagesstätten, sowohl die Kontaktdaten, als auch ein detailliertes Profil der Einrichtungen einzusehen.
Kosten und Kostenerstattung
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind.
Sofern Personensorgeberechtigte nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden.
Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass Ihr Kind die Einrichtung über Mittag besucht und am Mittagessen teilnimmt, kann das Essensgeld abzüglich 1 € Eigenbeteiligung übernommen werden.
Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?
Jugendamt Saarbrücken
Sachgebiet 51.33 - Kindertagesbetreuung
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Besuchszeiten:
Montag geschlossen
Di, Mi und Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Do 13:30 - 17:30 Uhr
Ansprechpartner für Sie sind:
A - Cas | Frau Schmitt | Zi. 039 | 0681 / 506-5184 |
Cat - G | Frau Meyer | Zi. 037 | 0681 / 506-5135 |
H - Kri | Herr Ulzheimer | Zi. 038 | 0681 / 506-5185 |
Krj - Par | Herr Sattler | Zi. 041 | 0681 / 506-5186 |
Pas - Sm | Frau Gusenburger | Zi. 040 | 0681 / 506-5187 |
Sn - Z | Herr Peters | Zi. 042 | 0681 / 506-5189 |
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?
- Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag und Höhe des Beitrages)
- Einkommensnachweise: Verdienstbescheinigungen möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen
- Einkommensteuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
- Bescheid über Leistungen der Arbeitsverwaltung (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Unterhaltsgeld, Kinderbetreuungskosten)
- Bescheid über Sozialhilfe
- Rentenbescheid
- BAföG-Bescheid
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten bzw. Hauslasten)
- Wohngeldbescheid


