Sie sind hier: Startseite / Infos für Betreuungspersonen / Infos für Tagesmütter / Tagesväter
Informationen für Tagesmütter und Tagesväter
Was müssen Sie mitbringen, wenn sie sich als Tagesmutter/-vater bei der Kinderbetreuungsbörse eintragen lassen wollen?
Wenn Sie sich als Tagesmutter in die Datenbank der Kinderbetreuungsbörse aufnehmen lassen wollen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
Um Sie in unsere Vermittlung aufnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen:
- Kopie Ihrer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes
- Ihren gültigen Personalausweis zur Einsichtnahme
- Infoblatt Datenschutz ausgefüllt und unterschrieben
Denken Sie daran, dass Sie zu den Kopien auch die Originale zum Abgleich mitbringen.
Hier finden Sie außerdem unsere Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ihren Daten und zu unserer Zusammenarbeit als Information zum ausdrucken.
Änderungen in der Kindertagespflege
Seit 11.09.2009 ist eine neue Verordnung zur Kindertagespflege in Kraft getreten.
Hieraus haben sich zahlreiche Änderungen sowohl für Kindertagespflegepersonen als auch für Eltern ergeben.
Um Ihnen einen Überblick über diese Änderungen zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Fragen von Tagesmüttern/-vätern hier zusammengefasst und für Sie beantwortet:
Verträge und Formulare zum Herunterladen
Ab sofort finden Sie alle Verträge und Formulare vom Jugendamt des Regionalverbandes auf der Seite "Informationen aus dem Jugendamt".
Zuständige Jugendämter
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Informationen zur privaten Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege auf den Regionalverband Saarbrücken beziehen und folglich nur für Eltern und Betreuungspersonen aus dieser Region gelten.
Falls Sie aus einem anderen Landreis des Saarlandes sind, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über alle Rahmenbedingungen informieren.
Die Kontaktdaten der Jugendämter finden Sie in der rechten Spalte.
Allgemeine Informationen
Informationen zum Thema Erstausstattung für Tagesmütter und Tagesväter
Tagesmütter und Tagesväter, die neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen wollen oder zur Modernisierung ihrer bereits bestehenden Betreuungsplätze für unter drei jährige Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ministerium für Bildung zu stellen. Es können bis zu 500,-€ pro Betreuungsplatz bewilligt werden. Bedingung für den Erhalt dieser Fördermittel ist die Verpflichtung mindestens 2 Jahre nach Bewilligung des Antrages der Tätigkeit als Tagesmutter /- vater nachzugehen.
Das Antragsformular sowie einen Beispielantrag mit Anlage und Finanzierungsplan können sie hier herunterladen.
Wichtig!!! Kosten für die Erstausstattung werden von Seiten des Ministeriums nicht rückwirkend übernommen. Dass heißt: Bevor Sie Ihre Einkäufe tätigen, benötigen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis und die Bewilligung des Ministeriums (Frau Leinenweber).
Ansprechpartnerin für die Antragstellung im Ministerium für Bildung:
Wichtige Links
- Rechtsanwältin Iris Vierheller ist spezialisiert auf den rechtlichen Bereich der Kindertagespflege.
- Ein wichtiges Gremium, in dem Kindertagespflegepersonen sich zusammen geschlossen haben um ihre Interessen zu vertreten, ist der Bundesverband für Kindertagespflege. Hier erhalten Tagesmütter und Tagesväter ebenfalls Informationen und Unterstützung.
- Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Handbuch zur Kindertagespflege herausgegeben, in dem umfangreiche Informationen für Tagesmütter und Tagesväter zu finden sind.
- Umfangreiche Informationen zum Thema Kindersicherheit finden Sie in der Online-Broschüre der Aktion Das sichere Haus: "Kinder sicher betreuen - Informationen für Tagsmütter und Tagesväter".
- Der Wegweiser "Kindertagespflege - eine neue berufliche Perspektive" bietet eine Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können.
