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Informationen für Tagesmütter und Tagesväter
Was müssen Sie mitbringen, wenn sie sich als Tagesmutter / vater bei der Kinderbetreuungsbörse eintragen lassen wollen?
Wenn Sie sich als Tagesmutter in die Datenbank der Kinderbetreuungsbörse aufnehmen lassen wollen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
Wir benötigen von Ihnen, um Sie in unsere Vermittlung aufnehmen zu können, eine
- Kopie Ihrer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes
- Ihren gültigen Personalausweis zur Einsichtnahme
- Infoblatt Datenschutz ausgefüllt und unterschrieben
Denken Sie daran, dass Sie zu den Kopien auch die Originale zum Abgleich mitbringen.
Hier finden Sie außerdem unsere Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ihren Daten als Kinderbetreuungsperson in der Kinderbetreuungsbörse und zu unserer Zusammenarbeit mit Ihnen, als Information zum ausdrucken.
Änderungen in der Kindertagespflege
Seit 11.09.2009 ist eine neue Verordnung zur Kindertagespflege in Kraft getreten.
Hieraus ergeben sich zahlreiche Änderungen sowohl für Kindertagespflegepersonen als auch für Eltern.
Um Ihnen einen Überblick über diese Änderungen zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Fragen von Kindertagespflegepersonen hier zusammengefasst und für Sie beantwortet.
Die wichtigsten Fragen von Kindertagespflegepersonen.pdf
Betreuungsvertrag "Kindertagespflege im Saarland"
Ab Januar 2010 gelten einheitlich für den Regionalverband Saarbrücken neue Betreuungsverträge. Sie können sich diese Betreuungsverträge nachfolgend herunterladen.
Kindertagespflegepersonen sollen zukünftig diese Verträge mit den Eltern gemeinsam ausfüllen und - mit Unterschrift - zur Überprüfung an das Jugendamt schicken. Das Jugendamt sendet den Vertrag nach erfolgter Überprüfung mit Bescheid an die Betreuungsperson zurück.
Allgemeine Informationen
Informationen zum Thema Erstausstattung für Tagesmütter und Tagesväter
Tagesmütter und Tagesväter, die neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen wollen oder zur Modernisierung ihrer bereits bestehenden Betreuungsplätze für unter drei jährige Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ministerium für Bildung zu stellen. Es können bis zu 500,-€ pro Betreuungsplatz bewilligt werden. Bedingung für den Erhalt dieser Fördermittel ist die Verpflichtung mindestens 2 Jahre nach Bewilligung des Antrages der Tätigkeit als Tagesmutter /- vater nachzugehen.
Das Antragsformular sowie einen Beispielantrag mit Anlage und Finanzierungsplan können sie hier herunterladen.
Wichtig!!! Kosten für die Erstausstattung werden von Seiten des Ministeriums nicht rückwirkend übernommen. Dass heißt: Bevor Sie Ihre Einkäufe tätigen, benötigen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis und die Bewilligung des Ministeriums (Frau Leinenweber).
Ansprechpartnerin für die Antragstellung im Ministerium für Bildung:
wichtige Links
- Rechtsanwältin Iris Vierheller ist spezialisiert auf den rechtlichen Bereich der Kindertagespflege.
- Ein wichtiges Gremium, in dem Kindertagespflegepersonen sich zusammen geschlossen haben um ihre Interessen zu vertreten, ist der Bundesverband für Kindertagespflege. Hier erhalten Tagesmütter und Tagesväter ebenfalls Informationen und Unterstützung.
- Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Handbuch zur Kindertagespflege herausgegeben, in dem umfangreiche Informationen für Tagesmütter und Tagesväter zu finden sind.
- Umfangreiche Informationen zum Thema Kindersicherheit finden Sie bei der Aktion Das sichere Haus.
- Der Wegweiser "Kindertagespflege - eine neue berufliche Perspektive" bietet eine Einstiegshilfe für Menschen, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können.

