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Informationen für Kinderfrauen und Betreuer
Was müssen Sie mitbringen, wenn Sie sich als Kinderfrau / Betreuer bei der Kinderbetreuungsbörse eintragen lassen wollen?
Wenn Sie sich als Kinderfrau / Betreuer in die Datenbank der Kinderbetreuungsbörse aufnehmen lassen wollen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
Úm Sie in unsere Vermittlung aufnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Ihren gültigen Personalausweis zur Einsichtnahme
- Infoblatt Datenschutz ausgefüllt und unterschrieben.
Ist ein teilweiser Finanzierungsanteil durch das Jugendamt gewünscht, benötigen Sie den Nachweis über eine Qualifizierung Kindertagespflege von mindestens 160 Stunden.
Denken Sie daran, dass Sie zu den Kopien auch die Originale zum Abgleich mitbringen.
Hier finden Sie außerdem unsere Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ihren Daten und zu unserer Zusammenarbeit als Information zum ausdrucken.
Allgemeine Informationen
Verträge und Formulare zum Herunterladen
Ab sofort finden Sie alle Verträge und Formulare vom Jugendamt des Regionalverbandes auf der Seite "Informationen aus dem Jugendamt".
Zuständige Jugendämter
Bitte beachten Sie, dass sich sämtliche Informationen zur privaten Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege auf den Regionalverband Saarbrücken beziehen und folglich nur für Eltern und Betreuungspersonen aus dieser Region gelten.
Falls Sie aus einem anderen Landreis des Saarlandes sind, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über alle Rahmenbedingungen informieren.
Die Kontaktdaten der Jugendämter finden Sie in der rechten Spalte.
Wichtige Links
Die Minijob Zentrale hat wichtige Informationen zum Thema "Privathaushalte als Arbeitgeber" im Internet veröffentlicht. Da geht es um versicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Regelungen.
Hier können Sie auch genau nachlesen, wann und wie sie als
- sozialversicherungsfreie/r oder
- sozialversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in angemeldet werden müssen.
Um sich als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin bei der Minijobzentrale anzumelden, können Sie
