Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

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Informationen für Kinderfrauen und Betreuer


Was müssen Sie mitbringen, wenn Sie sich als Kinderfrau / Betreuer bei der Kinderbetreuungsbörse eintragen lassen wollen?

Wenn Sie sich als Kinderfrau / Betreuer in die Datenbank der Kinderbetreuungsbörse aufnehmen lassen wollen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Wir benötigen von Ihnen, um Sie in unsere Vermittlung aufnehmen zu können, ein

  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Ihren gültigen Personalausweis zur Einsichtnahme
  • Infoblatt Datenschutz ausgefüllt und unterschrieben

Denken Sie daran, dass Sie zu den Kopien auch die Originale zum Abgleich mitbringen.

Hier finden Sie außerdem unsere Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ihren Daten als Kinderbetreuungsperson in der Kinderbetreuungsbörse und zu unserer Zusammenarbeit mit Ihnen, als Information zum ausdrucken.


Infomappe

Die Kinderbetreuungsbörse hat eine Infomappe zusammengestellt, in der die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen für Kinderfrauen und Betreuer zusammengefasst sind.


Allgemeine Informationen


Betreuungsvertrag "Kindertagespflege im Saarland"

Ab Januar 2010 gelten einheitlich für den Regionalverband Saarbrücken neue Betreuungsverträge. Sie können sich diese Betreuungsverträge nachfolgend herunterladen.

Kindertagespflegepersonen sollen zukünftig diese Verträge mit den Eltern gemeinsam ausfüllen und - mit Unterschrift - zur Überprüfung an das Jugendamt schicken. Das Jugendamt sendet den Vertrag nach erfolgter Überprüfung mit Bescheid an die Betreuungsperson zurück.



wichtige Links

Die Minijob Zentrale hat wichtige Informationen zum Thema "Privathaushalte als Arbeitgeber" im Internet veröffentlicht. Da geht es um versicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Regelungen.

Hier können Sie auch genau nachlesen, wann und wie sie als

Um sich als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin bei der Minijobzentrale anzumelden, können Sie

  • hier eine PDF herunterladen, die Sie sich ausdrucken und von der Arbeitgeberin ausgefüllt an die Minijobzentrale schicken, oder
  • hier das Formular direkt online durch die Arbeitgeberin bei der Minijobzentrale ausfüllen lassen.


Ein Projekt des Berufsfortbildungswerks - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

 
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