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Informationen für Babysitterinnen und Babysitter
Was müssen Sie mitbringen, wenn Sie sich als BabysitterIn in der Kinderbetreuungsbörse eintragen lassen wollen?
Wenn Sie sich als BabysitterIn in die Datenbank der Kinderbetreuungsbörse aufnehmen lassen wollen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. Bedingung für den Eintrag in unsere Kartei ist die Vollendung des 16. Lebensjahres.
Um Sie in unsere Vermittlung aufnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
- Ihren gültigen Personalausweis zur Einsichtnahme
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern zum Eintrag in die Datenbank.
- Infoblatt Datenschutz ausgefüllt und sowohl von Ihnen, als auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben
Denken Sie daran, dass Sie zu den Kopien auch die Originale zum Abgleich mitbringen.
Hier finden Sie außerdem unsere Rahmenbedingungen zum Umgang mit Ihren Daten und zu unserer Zusammenarbeit als Information zum ausdrucken.
Infomappe
Auch Babysitter/innen sind versicherungspflichtig. Vielen Familien ist das nicht bekannt. Die Aufpasser für die Kleinen müssen nach dem Sozialgesetzbuch bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Eltern erfüllen in dem Moment in dem sie eine Kinderbetreuung beschäftigen, die Rolle des "Arbeitgebers". Die Meldung bei der gesetzlichen Unfallkasse erfolgt automatisch durch die Minijobzentrale, wenn die Babysitterin / der Babysitter über das Haushaltsscheckverfahren dort gemeldet wurde.
Die Kinderbetreuungsbörse hat eine Infomappe für Babysitterinnen und Babysitter zusammengestellt, in der Sie wichtige rechtliche Regelungen zum Thema Babysitting nachlesen können.
Allgemeine Informationen
Musterformulare
Wichtige Links
Umfangreiche Informationen zum Thema Kindersicherheit finden Sie bei der Aktion Das sichere Haus.
