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Weitere Informationen
Erstattung von Fortbildungskosten
Kindertagespflegepersonen müssen jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung nachweisen. Es besteht die Möglichkeit der Erstattung von anfallenden Fortbildungskosten vom Jugendamt des Regionalverbandes bis zu einer Höhe von 50,00 € pro Jahr!
Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise zur Prüfung ein! Zu beachten ist, jedoch, dass nur Fortbildungen anerkannt werden, die inhaltlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stehen!
Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen der Abteilung "Kindertagespflege" des Jugendamtes.
