Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

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Kinderfrauen/Betreuer

Kinderfrauen und Betreuer sind Personen, die ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig im Haushalt der Eltern betreuen. Auch Kinderfrauen und Betreuer müssen seit 01.01.2010 eine Qualifizierung von mindestens 160 Stunden nachweisen, wenn die Betreuung mit einem Zuschuss über das Jugendamt finanziert wird. 

Die Kinderfrau/der Betreuer befindet sich in einem abhängigem Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind damit gegenüber der Betreuungsperson weisungsbefugt. Sie bestimmen über den Erziehungsstil, die Betreuungszeiten, sowie die Aktivitäten während der Betreuung.

Kinderfrauen/Betreuer, die geringfügig beschäftigt sind (Verdienst bis 400 €), müssen von den Eltern nach dem Haushaltsscheckverfahren angemeldet werden. Hierbei zahlen ArbeitgeberInnen eine Pauschale von 12 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern (www.minijob-zentrale.de).

Auch für Kinderfrauen/Betreuer haben Eltern einkommensunabhängig Anspruch auf einen Zuschuss zu den Tagespflegesätzen des Jugendamtes. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern kann für den Eigenanteil, der von den Eltern zu zahlen ist, ein weiterer Zuschuss durch das Jugendamt bewilligt werden.



Ein Projekt des Berufsfortbildungswerks - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)

 
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