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Tagesmütter/-väter
Qualifizierte Tagesmütter/-väter betreuen betreuen Kinder regelmäßig in ihrem eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen.
In der Regel betreuen sie jeweils mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe (bis zu fünf Kinder) mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Pflegeerlaubnis sind die Kriterien geeignete Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten. Außerdem muss die Person über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine weitere wesentliche Bedingung ist die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Qualifizierte Tagesmütter/-väter haben auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Großtagespflegestelle zu zweit oder zu dritt zusammenzuschließen und in eigenen oder angemieteten Räumen gemeinsam maximal zehn Kinder zu betreuen.
Eltern haben im Fall von
- Erwerbstätigkeit,
- Ausbildung und Studium,
- in besonders begründeten Fällen bei Konfliktsituationen der Eltern
- oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit
einkommensunabhängig Anspruch auf einen Zuschuss vom Regionalverband und Land zu den Tagespflegesätzen des Jugendamte. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern kann für den Eigenanteil, der von den Eltern zu zahlen ist, zusätzlich ein Zuschuss durch das Jugendamt auf Antrag bewilligt werden.

