Ein Projekt des bfw in Zusammenarbeit mit der Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

Sie sind hier: Startseite / Beschreibung der Betreuungsarten / Tagesmütter/-väter 

Tagesmütter/-väter

Qualifizierte Tagesmütter/-väter betreuen Kinder regelmäßig in ihrem eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen.

In der Regel betreuen sie jeweils bis zu 5 Kinder in einer kleinen Gruppe mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Pflegeerlaubnis sind folgende Kriterien:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem DJI Curriculum von mind. 160 Stunden
  • Nachweis über die Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe am Kind"
  • Schriftliches, pädagogisches Konzept
  • geeignete Persönlichkeit
  • geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten
  • kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis
  • Abgabe eines aktuellen Gesundheitszeugnisses
  • Sachkompetenz
  • Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten

Tagesmütter/-väter müssen jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Qualifizierte Tagesmütter/-väter haben die Möglichkeit in einer Großtagespflegestelle tätig zu sein. Dort betreuen sie zu zweit oder zu dritt maximal 10 Kinder in eigenen oder angemieteten Räumen.

Eltern haben im Fall von  

  • Erwerbstätigkeit
  • Ausbildung und Studium
  • in besonders begründeten Fällen bei Konfliktsituationen der Eltern
  • einer Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit

einkommensunabhängig Anspruch auf einen Zuschuss vom Regionalverband und Land zu den Tagespflegesätzen des Jugendamtes. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern kann für den Eigenanteil, der von den Eltern zu zahlen ist, zusätzlich ein Zuschuss durch das Jugendamt auf Antrag bewilligt werden.



Ein Projekt des Berufsfortbildungswerks - Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)